Ihnen wird vorgeworfen, eine strafbare Handlung begangen zu haben? Sie haben zunächst einen Beschuldigtenanhörungsbogen erhalten oder sogar schon die Ladung zu einer Hauptverhandlung?
Gehen Sie nicht alleine und nicht unvorbereitet zu einem solchen Termin, lassen Sie sich kompetent und engagiert vertreten. Hier ist insbesondere Herr Rechtsanwalt Markus Kluck Ihr Ansprechpartner.
Sollten bereits Maßnahmen seitens der Ermittlungsbehörden, wie Hausdurchsuchungen oder Festnahmen getroffen worden sein, nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit uns auf und wir werden Ihnen umgehend weiterhelfen.
Sollten solche Maßnahmen erfolgt sein und ein Notfall vorliegen, so können Sie uns 24 Stunden unter der Rufnummer 0163 / 61 46 556 erreichen, wir werden ihnen sofort helfen.
Ebenso vertritt Rechtsanwalt Kluck Sie auch im Rahmen einer Hauptverhandlung, wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Straftat geworden ist und wird ihre Rechte im Rahmen des Verfahrens in der Nebenklage für Sie vertreten.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Kapitalstrafrecht, also bei Vorwurf eines Mordes oder Totschlags
- Betäubungsmittelstrafrecht, also der Vorwurf des Gebrauchs oder Verkaufs von Betäubungsmitteln .
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Vermögensstrafrecht, also alle Vorwürfe bei denen es um Geld und / oder Sachen geht, wie etwa Raub, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche und Unterschlagung.
- Steuerstrafrecht
- Vertretung von Opfern einer Straftat im Rahmen der Nebenklage
Auch hier ist der erste Rat von uns der wichtigste und zudem kostenlos und kann nicht oft genug wiederholt werden: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebraucht, sagen Sie nichts, bevor Sie etwas Falsches sagen und sich selbst belasten. Auch hier gilt, kontaktieren sofort einen Rechtsanwalt, wir werden Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Die kompetente und selbstsichere Vertretung in der Hauptverhandlung ist für uns selbstverständlich, denn nur so wahren wir Ihre Rechte.